Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
apova gmbh
Tannenstrasse 13
8500 Frauenfeld
2020 / Version 01
- Die vorliegenden AGB bilden einen integrierenden Bestandteil des zwischen den Parteien vereinbarten Werkvertrages oder Auftrages.
- Es gelten die SIA Norm 118 und die SIA Norm 118/380, soweit deren Bestimmungen nicht in Widerspruch mit den vorliegenden AGB stehen.
- Alle vom Unternehmer erstellten Angebotsunterlagen bleiben in dessen Eigentum und dürfen ohne seine schriftliche Zustimmung weder vervielfältigt, noch Dritten zugänglich gemacht noch kommerziell genutzt werden. Wird das Angebot nicht berücksichtigt, sind sämtliche vom Unternehmer erstellten Angebotsunterlagen diesem unaufgefordert zurückzugeben.
- Auf bestimmte Vertragspositionen gewährte Rabatte sind das Ergebnis einer individuellen Kalkulation. Als solche sind die konkreten Rabatte an die im Vertrag vereinbarten Mengen und Apparate bzw. Materialien gebunden.
- Vorbehalten einer ausdrücklich abweichenden Regelung verstehen sich alle Preise ohne Mehrwertsteuer.
- Wird ausdrücklich ein Pauschalpreis ausgehandelt und unmissverständlich als solcher bezeichnet, sind keine weiteren Abzüge mehr möglich.
- Die Zahlungsbedingungen werden wie folgt festgelegt: Zahlung innert 30 Tagen netto
- Notfälle: Sollte ein Einsatz eines Servicetechnikers ausserhalb der Bürozeiten (07.00 – 17.00 Uhr), oder an Wochenenden und allg. Feiertagen notwendig sein, wird eine Pikett-Pauschale von
110.00 Fr. pro Einsatz verrechnet.
Zuschläge Stundenansatz: 17.00 – 20.00 Uhr + Samstag = 25%
20.00 – 07.00 Uhr = 50%
Sonn- und Feiertage = 100% - Rücklieferungen die nicht auf das Verschulden der Firma apova gmbh zurückzuführen sind, werden dem Kunden mittels einer Aufwandsentschädigung von 25% des Warenwertes verrechnet.
- Solidarbürgschaften im Sinne von Art. 181 SIA Norm 118 oder einen Garantievertrag im Sinne von Art. 111 OR müssen vor Arbeitsvergabe schriftlich vereinbart werden, wenn diese von den Vertragspartnern gewünscht werden.
- Mit der Abnahme des Werkes, der Übergabe der Schlussrechnung, dem Ablauf der Prüfungsfrist und nach Übergabe des Garantiescheines gemäss Art. 152 SIA 118 sind alle Rückbehaltmöglichkeiten gemäss Art. 82 OR ausgeschlossen.
- Die Rechnung gilt zugleich als Garantieschein und ist ab dem Rechnungsdatum 12 Monate gültig. Mögliche Garantieleistungen müssen von dem Vertragspartner schriftlich eingereicht werden.
- Mahnungs- und Inkassogebühren für verfallene Rechnungen werden dem Kunden in Rechnung gestellt.
- Von diesen Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) abweichende Bestimmungen sind nur gültig, wenn diese schriftlich festgehalten und von beiden Vertragspartnern rechtsgültig unterschrieben sind.
- Mit der Auftragserteilung anerkennt der Vertragspartner diese AGB als verbindlich.
- Der Gerichtsstand befindet sich am Sitz des Unternehmens, in CH- 8500 Frauenfeld
Mitarbeitende | |
Montage: | |
Servicetechniker | 1 |
Administration | 1 |
Total | 2 |
Stundenansätze | +25% | +50% | +100% | |
Servicetechniker | CHF 110 | CHF 137.50 | CHF 165.00 | CHF 220.00 |
Projektleiter | CHF 145 | CHF 181.25 | CHF 217.50 | CHF 290.00 |
Zuschlag auf Stundenansätze | |
17.00 – 20.00 Uhr + Samstag | +25% |
20.00 – 07.00 Uhr | +50% |
Sonn- und Feiertage | +100% |
Allgemeine Zuschläge | |
Mittagszulage | CHF 28.00 pro Tag |
Nachhaltigkeitspauschale Fahrzeug | CHF 35.00 pro Einsatz |
Lastwagen, ohne Fahrer | CHF 110.00 pro Einsatz |
Grundpauschale Notfall / Pikett | CHF 110.00 pro Einsatz |
Bank | |
Thurgauer Kantonalbank | |
Postkonto | 85-123-0 |
IBAN: | CH06 0078 4296 9713 02000 1 |
BIC (SWIFT): | KBTGCH22 |
IID (BC) | 784 |
Versicherungen | |
Generali Allgemeine Versicherungen AG, 1260 Nyon | |
Police-Nr.: | 23101215 |
Geltungsbereich: | ganze Welt, exkl. USA, Kanada |
Maximalleistung pro Versicherungsjahr: | CHF 5’000’000 |
Selbstbehalt: | CHF 500 |
Firmennummer UID: | CHE-327.515.089 |
Geschäftsführung Name: | Ernst Schoch, 1955 Schweizer Staatsbürger |
Mehrwertsteuer MWST-Nr. | CHE-327.515.089 MWST |
Mitgliedschaft SVGW-Nr. | pendent |