Wir machen uns ganz viel Gedanken darüber, wie Sie Ihr Trinkwasser gedankenlos geniessen können.
Unser Trinkwasser in der Schweiz ist von ausgezeichneter Qualität.
Doch auch im besten Wasser leben verschiedene Mikroorganismen und bilden einen Biofilm. Ein solcher Belag ist normal und für den Menschen ungefährlich, wenn sich die Bakterienzusammensetzung in einem gesunden Gleichgewicht befindet.
Das Wachstum von Bakterien und damit die Ausbildung von Biofilmen wird in der Regel durch die Verfügbarkeit von assimilierbaren organischen Kohlenstoffverbindungen (AOC) limitiert. Diese Kohlenstoffverbindungen sind das «Futter» für die Bakterien. Sie werden hauptsächlich durch Verschmutzungen sowie durch die im System verbauten Werkstoffe ins Wasser eingetragen. Die bekanntesten im Wasser lebenden Bakterien sind Legionellen. Legionellen sind weltweit in Oberflächengewässern und in technischen Wassersystemen verbreitet, wo sie sich insbesondere im Inneren von Amöben vermehren. Sie sind fester Bestandteil der natürlichen mikrobiellen Gesellschaft und können durch Aufbereitungs- und normale Desinfektionsverfahren nicht vollständig eliminiert werden.
In der Schweiz ist die Wasserqualität national geregelt. Für die Versorgung mit Trinkwasser und die Sicherstellung der national vorgegebenen Wasserqualität sind die Kantone zuständig.
Gebäude-Trinkwasserinstallationen für den Eigengebrauch, die nur der privaten häuslichen Verwendung dienen, fallen nicht unter die Lebensmittelgesetzgebung. Hier gilt die Selbstverantwortung des Eigentümers/Betreibers. Allerdings muss der Eigentümer oder Betreiber sicherstellen, «dass die Gebäude-Trinkwasserinstallation nach den anerkannten Regeln der Technik geplant, ausgeführt, betrieben und Instand gehalten wird sowie von dieser keine Gefahr für das kommunale Wasserverteilnetz ausgeht» (W3/E4: 5.1). Eine Selbstkontrolle ist nicht vorgeschrieben, wird jedoch dringend empfohlen, um eine Gesundheitsgefährdung der eigenen Person und der Angehörigen zu vermeiden.
Anders sieht es bei Eigentümern und Betreibern von Gebäudeinstallationen aus, die Trinkwasser an Endabnehmer (Wohnungsmieter, Angestellte, Kunden usw.) abgeben. Sie gelten als «Wasserversorger» (Art. 2 Abs. c TBDV). Darunter fallen auch gewerbliche Betriebe wie Restaurants, Hotels oder Arztpraxen, die in einem Gebäude eingemietet sind und ihrerseits Trinkwasser an Endabnehmer abgeben. Allerdings sind sie nach dem Lebensmittelgesetz (LMG) zur Selbstkontrolle verpflichtet und für die Qualität des bereitgestellten Trinkwassers verantwortlich (Art. 26 LMG). Sie müssen regelmässige Kontrollen durchführen, den Unterhalt der Trinkwasserinstallation nach W3/E2 sicherstellen und Reparaturen durch fachkundige Sanitärfachkräfte durchführen und dokumentieren lassen. Weitere Einzelheiten finden Sie detailliert in der Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung (LGV), insbesondere die Pflicht, für die Selbstkontrolle eine verantwortliche Person zu bezeichnen (Art. 73 LGV) und eine angemessene Dokumentation zu führen (Art. 85 LGV).
Hier setzt der Grundgedanke von apova an: Wir dokumentieren alle unsere Leistungen objektspezifisch um Ihnen als Kunde einen lückenlosen Wartungsnachweis zur Verfügung zu stellen.
«Man könnte sehr viel Wasser sparen, würden wir Menschen mehr Wasser trinken.»